Unsere AGBs finden Sie hier

 

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf oft gestellte Fragen und Probleme!

 

Allgemeine Fragen:

 

1) Frage: Wie läuft eine Neueinspielung ab? Was wird benötigt & was wird geboten?

Antwort: Für eine ausführliche Informationen bitte hier klicken.

 

2) Frage: Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es?

Antwort: Als Zahlungsmittel bieten wir Ihnen sowohl PayPal als auch Banküberweisung an.

 

3) Frage: Kann ich auch einen eigenenen Text vertonen lassen ?

Antwort: Selbstverständlich! Für Informationen bitte hier klicken.

 

4) Frage: Kann ich auch ein Playback meiner eigenen Komposition anfertigen lassen ?

Antwort: Ja natürlich.  Dazu senden Sie mir bitte eine einfache Vorlage Ihres Songs (Ihre Stimme, in einfacher Form mit einem Instrument begleitet) aus der alles relevante wie Ablauf, Tonart, Akkorde, Rhythmik und Tempo ersichtlich sind, sowie den Text.

Vorlagen ohne instrumentale Begleitungen (a capella) können leider nicht berücksichtigt werden, da eine vernünftige Songidee immer in Einheit aus Melodie und dem Akkordschema drumherum besteht, und vom Komponisten bzw. Songwriter als Vorlage geliefert wird. Die meisten Kunden verwenden dazu eine Gitarre oder ein Keyboard, Beispiele dazu unter Einspielservice.

 

5) Frage: Gibt es auch Notenmaterial zu den Playbacks?

Antwort: Nein, die Playbacks werden rein nach Gehör eingespielt, es findet kein   Notenmaterial Verwendung.

 

6) Frage: Kann ich die Playbacks auch als Midi Files bekommen?

Antwort: Nein, die Playbacks werden nicht als Midifiles produziert sondern als Audiodateien eingespielt. 

 

7) Frage: Sind Neueinspielungen mit Chor?

Antwort: Das kommt auf das Stück an. In erster Linie geht es bei den Playbackproduktionen ja zunächst mal um die Instrumentaleinspielung. Wird ein (männlicher) Chor von der Tonart und anderen wichtigen Details als realisierbar angesehen wird dieser gleich kostenlos mit eingesungen. Ist das nicht der Fall ist leider kein Chor möglich. Auf den Einsatz speziell gebuchter Sänger/innen wird bewusst verzichtet weil dies die Kosten für Sie als Kunden mindestens verdoppeln und die Produktionszeiten um ein Vielfaches verlängern würde. Je nach Musikstück können weibliche Stimmen aber synthetisch generiert und dezent untergemischt werden, Beispiele hören Sie unter Hörproben und Einspielservice.  Sie haben aber immer die Möglichkeit, selbst den Chor auf das Playback zu singen was meist auch sinnvoll ist da Sie Ihre eigene Phrasierung verwenden können und die Stimmengleichheit ebenfalls einen positiven Faktor im Klangbild darstellt. Dies können Sie auch gerne bei uns durchführen.

 

8) Frage: In welchem Format werden die Playbacks geliefert?

Antwort: In der Regel erhalten Sie Ihr Playback als mp3 192 kbs, sollten Sie ein anderes Format wünschen (mp3 320 kbs oder wave) geben Sie dies bitte in Ihrem Auftrag an

 

9) Frage: Der Originaltitel ist mir zu hoch oder zu tief für meine Stimme. Was mache ich nun?

Antwort: Sie können für die Einspielung eine andere Tonart angeben. Wichtig ist dabei, dass dies schon bei der Auftragsvergabe erwähnt wird und das Playback gleich in Ihrer Wunschtonart eingespielt wird.

Alternativ können Sie sich auch an das:

www.nordsee-tonstudio.de

wenden. Dort können Sie Audiodateien günstig transponieren lassen. Gewisse Qualitätsverluste sind dabei allerdings unvermeidbar. Wenn es sich jedoch um nur einen oder maximal zwei Halbtöne handelt halten diese sich noch in akzeptablen Grenzen. Wenn Qualitätsverluste für Sie unakzeptabel sind, bleibt nur eine Neueinspielung in der abweichenden Tonart.

 

10) Frage: Kann ich bei Ihnen auch meinen Gesang zur Musik aufnehmen?

Antwort: Sicher! Sie können bei uns jegliche Aufnahmen realisieren. Ob als Solist, Sprecher, Instrumentalist oder Chor. Wir bieten Ihnen den vollen Service---von der einfachen Aufnahme für private Zwecke bis hin zu professionellen CD Produktionen.  Besuchen Sie dazu am besten unsere separate Seite: www.cdaufnahme.de

 

11) Frage: Gibt es auch fertig produzierte Playbacks zu einem günstigeren Preis ?

Antwort: Ja, siehe hier

Die hier angebotenen Playbacks sind günstige fertige Produktionen die nicht mehr veränderbar sind, alles Relevante können Sie dem Demo entnehmen welches Sie vorab kostenlos anfordern können. Achten Sie dabei auch auf die Tonart die vom Original abweichen kann. Beachten Sie außerdem die Einhaltung der Urheberrechte, insbesondere bei Veröffentlichungen oder öffentlichen Auftritten. Urheberrechte werden über die Gema abgewickelt. Weiteres dazu auch in den AGBs.

 

12) Frage: Kann man Stimmen aus Originaltiteln entfernen ?

Antwort: Bisher konnte man dies mit einem klaren "nein" beantworten. Miterweile gibt es aber KI basierte Studiosoftware die in der Lage ist, einzelne Spuren aus Audiodateien mehr oder weniger gut zu separieren. Dies setzt jedoch kostenintensive Hard - und Software voraus und wird daher zunächst Tonstudios vorbehalten sein. Außerdem stellt sich dann eine neue Frage, nämlich die des Urheberrechts.  Coverversionen, also nachgespielte Musikstücke, konnten bisher problemlos verwendet werden. Filtert man allerdings die Stimme aus dem Original begeht man streng genommen Urheberrechtsverletzung und das kann sehr teuer werden. Hier sollte man sich also genau überlegen ob man das für Veröffentlichungen (CDs, You Tube etc...) nutzt oder nicht, zumal die Ergebnisse auch nicht immer brauchbar sind. Für  Liveauftritte bei Familienfesten etc.... ohne kommerziellem Interesse sollte es jedoch legal sein.

Der rechtlich sicherste und qualitativ beste Weg ist daher immer noch das individuell erstellte Playback.

 

 

Rechtliche Fragen:

13) Frage: Welche Rechte habe ich an den Playbacks?

Antwort: Mit der Auftragserteilung erbringe ich eine musikalische Dienstleistung, die Leistungsschutzrechte übertrage ich dem Kunden gern auf Wunsch. Die Einhaltung der Urheberrechte obliegt dem Kunden selbst.  


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